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1. Schildbodenplatte: Als Material für die Schildbodenplatte kann eine 3 mm dicke Aluminiumlegierungsplatte verwendet werden. Die Materialeigenschaften müssen den Anforderungen der Normen GB5768, GB/T6892 und JT/T279 entsprechen. 2. Die Kanten und Winkel der Schildbodenplatte müssen sauber gefast, glatt und eben sein. Es dürfen keine Grate an den Kanten vorhanden sein. 3. Die allgemeine Abweichung der Außenmaße des Schildes beträgt ±5 mm. Bei Außenmaßen über 1,2 m beträgt die Abweichung ±0,5 % des Außenmaßes, und die Winkelabweichung benachbarter Seiten beträgt 0,5°. 4. Das Schild muss eben sein und darf keine sichtbaren Falten, Dellen oder Verformungen aufweisen. Die Ebenheitstoleranz pro Quadratmeter Schild darf 1,0 mm nicht überschreiten. 5. Das Schild darf keine Risse, sichtbare Kratzer, Beschädigungen oder ungleichmäßige Farbe aufweisen. Auf Flächen von 50 × 50 cm² sind Blasen mit einer Gesamtfläche von mehr als 10 mm² nicht zulässig. Blasenbildung ist generell verboten, da ungleichmäßige Rückstrahleigenschaften auftreten können. 6. Bei der Herstellung einer großen Anzahl identischer Schilder (insbesondere von Warn-, Verbots- und Hinweisschildern nach nationalen Normen) ist Siebdruck anzuwenden. 7. Bei der Montage an Brückenschutzwänden ist die Schilderkonstruktion an den seitlichen Bogen der Schutzwand anzupassen. 2. Führungsschiene und Verstärkung: 1. Die Führungsschiene besteht aus dem gleichen Material und weist die gleichen Eigenschaften wie die Grundplatte des Schildes auf. Üblicherweise werden warmgepresste Aluminiumprofile verwendet. 2. Hinter Schildern mit einer Fläche von über 2 m² ist eine 10 cm breite Aluminiumführungsschiene mit einem Nutabstand von 50 cm zu verwenden. Die Materialeigenschaften müssen den Anforderungen der Norm GB/T6892 entsprechen. 3. Schildoberfläche 1. Die Schildoberfläche sollte grundsätzlich mit einer Reflektionsfolie der Klasse 4 (üblicherweise als technische Qualität bezeichnet) oder höher versehen sein. Bei besonderen Anforderungen ist die Reflektionsklasse entsprechend zu erhöhen. Für Wegweiser gelten die Anforderungen der „Richtlinien für die Gestaltung von Straßenverkehrszeichen in Guangzhou“. 2. Die Reflektionsfolie ist auf die gesamte Schildoberfläche aufzubringen, mindestens jedoch 2 cm über den Rand hinaus. Überschüssige Folie ist nach dem Aufbringen zu entfernen. Bei Schildern mit einer Breite oder Höhe von weniger als 1,2 m darf die Reflektionsfolie keine Nähte aufweisen. In diesem Fall ist eine Laminiernaht zu verwenden. Die Überlappung zwischen der oberen und unteren Reflektionsfolie muss mindestens 5 mm betragen, wobei eine horizontale Überlappung zu beachten ist. Beim Aufbringen oder Wenden der Reflektionsfolie mit einer Rolle ist auf eine glatte Oberfläche zu achten; die Spaltmaße dürfen 1 mm nicht überschreiten. Innerhalb von 5 cm vom Rand des Schildes dürfen keine Verbindungsstellen entstehen. 3. Für die Laminierung großflächiger Trägerfolien ist eine Laminieranlage zu verwenden. 4. Träger und Befestigungsmittel: 1. Träger wie Verkehrsschildpfosten und -stangen können je nach Trägerform aus Winkelstahl, U-Profilstahl, Stahlrohr oder Stahlblech gefertigt sein. Ihre Materialeigenschaften müssen den Anforderungen von GB700 und GB708 entsprechen. 2. Die Verbindungsteile von Verkehrsschildern umfassen die Verbindung der Schildrinne mit dem Träger und dem Bügel (Schrauben und Muttern) sowie die Ankerbolzen und -muttern zur Verbindung des Schildflansches mit dem Fundament (z. B. spezielle Edelstahlbänder). Die mechanischen Eigenschaften müssen den Anforderungen von GB/T1938, GB/T3098 und anderen entsprechenden Normen entsprechen. 3. Spezifikationen für Einzelmasten: Einzelmasten für Schilder mit einer Fläche von über 2 m² bestehen aus Stahlrohren mit einem Durchmesser von 89 mm; Einzelmasten für Schilder mit einer Fläche von unter 2 m² bestehen aus Stahlrohren mit einem Durchmesser von 76 mm. 4. Der freitragende Schildermast (L-Mast) besteht aus achteckigem Stahl und dient als Tragmast für das Schild. Die Auslegerlänge des L-förmigen Mastes sollte je nach den Gegebenheiten der Verkehrszeichenmontage im Straßenraum zwischen 6 m und 11 m gewählt werden. 5. Der einzelne Mast auf dem Viadukt oder der Überführung wird direkt auf der Leitplanke montiert. Die Bodenplatte des Mastes ist entsprechend dem Seitenbogen der Leitplanke zu bearbeiten und mit mindestens vier Spreizdübeln (Φ16 mm) zu befestigen. 6. Wird die Schildergrundplatte mit verschiebbaren Aluminiumnuten verstärkt, ist die Verstärkungsmethode gemäß Abbildung E1 in Anhang E der Norm GB5768-1999 anzuwenden. 7. Die Stahlrohre sind oben abzudecken und mit Stützen, Stangen, Bolzen und Muttern zu kennzeichnen. Nach der Feuerverzinkung sind drei Schichten silbergrauer Feuerverzinkungsfarbe aufzutragen. Zubehör wie Befestigungselemente, Gelenke und Verbinder müssen aus dem gleichen Material wie die zu verbindenden Materialien gefertigt sein. Bei unterschiedlichen Metallen, die in Kontakt kommen, sind Isoliermaterialien zum Schutz vor elektrolytischer Korrosion aufzubringen. 5. Kennzeichnung 1. Die Rückseite des Schildes muss deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss Folgendes enthalten: (1) Die verwendete Normnummer. (2) Name, Marke oder andere Kennzeichen des Herstellers. (3) Art und Güte des verwendeten retroreflektierenden Materials. (4) Jahr, Monat und Tag der Produktion. 2. Der Pfosten des Schildes muss deutlich gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss Folgendes enthalten: (1) Name des Herstellers. (2) Pfostennummer. (3) Herstellungsdatum. 3. Jeder Charge von Schildern muss eine Gebrauchsanweisung des Herstellers beiliegen. Diese muss Folgendes enthalten: (1) Montage- und Installationsanleitung für das Schild. (2) Gebrauchs- und Wartungsanleitung für das Schild. (3) Hinweise zu den Einsatzortbeschränkungen für das Schild. 4. Für jede Charge von Schilderprodukten muss ein Qualitätsprüfzertifikat des Herstellers vorliegen. 6. Materialien Logo-Grundplatte 1. Die chemische Zusammensetzung, die Güteklassen der kaltgewalzten Bleche, die Spezifikationen, die mechanischen Eigenschaften, die Abmessungen und die zulässigen Abweichungen der Aluminiumlegierungsbleche müssen den Bestimmungen der Normen GB3190, GB3880 und GB3194 entsprechen. 2. Die Mindestdicke der für die Schilderplatte verwendeten Aluminiumlegierungsplatte beträgt 3 mm.
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