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Lässt sich die Einbautiefe jedes Segments von Hochmastleuchten auf 50 cm begrenzen? Die Antwort lautet: Ja, sie ist praktisch unkontrollierbar. Von der Produktion bis zur Installation durchlaufen Hochmastleuchten zahlreiche Arbeitsschritte, die die Abmessungen beeinflussen, wie z. B. das Walzen der Stangen, die Kalibrierung, das Feuerverzinken, das Schweißen und der Transport. Diese Arbeitsschritte wirken sich mehr oder weniger stark auf das Endprodukt aus. Die Einbautiefe, die in den Zeichnungen vor der Produktion auf 50 cm festgelegt ist, kann bei der tatsächlichen Installation zwischen 40 cm und 70 cm variieren. Dies ist durchaus üblich. Genau das ist auch der Hauptgrund für Missverständnisse seitens der Kunden gegenüber Herstellern von Hochmastleuchten. Oftmals stimmen die gemessenen Abmessungen der gelieferten Hochmastleuchten nicht mit den Zeichnungen überein. Dieses Phänomen tritt besonders häufig bei Hochmastleuchten über 30 Metern auf, da diese aus mindestens drei bis vier Segmenten bestehen. Nehmen wir beispielsweise vier Abschnitte. Ein vierteiliges Mastsegment hat drei Befestigungspunkte. Beträgt die Abweichung an jedem Befestigungspunkt 40 cm (manche sogar mehr), ergibt die Summe der drei Abschnitte 1,2 Meter. Die Endhöhe liegt somit unter den Vorgaben der Zeichnung. Verbraucher könnten fälschlicherweise annehmen, der Hersteller habe an der Qualität gespart. Tatsächlich ist die Abweichung beim Befestigen der Mastsegmente jedoch groß, was zu einer zu tiefen Verankerung führt.
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