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1. Die Hauptstange wird in einem Arbeitsgang gefertigt. Die Schweißnaht der Stahlstange (Q235) muss glatt und eben sein. Die Abweichung zwischen dem erhabenen Teil der Schweißnaht und der Planheit des Stangenkörpers darf ±1 mm nicht überschreiten. Die Lampenmasten werden im automatischen Argon-Lichtbogenschweißverfahren geschweißt. Die Farbprüfung entspricht den Anforderungen der internationalen Schweißnorm GB/T3323-1989111. Die Fassungen der Lampenmasten werden mittels Nägeln und Draht befestigt. 2. Die Lampenmasten sind feuerverzinkt. Die Oberfläche der Verzinkung ist glatt und gleichmäßig glänzend. Es gibt keine Faltenbildung, Absackungen, Zinkausbrüche, Abplatzungen, Halbkreise oder sonstige Oberflächenfehler. Die Zinkschicht ist mehr als 85 µm dick, ihre Haftung entspricht der Norm GB2694-98 und sie ist für 8 Jahre farbecht. Die Windbeständigkeit des Lichtmastes ist auf 36,9 m/s ausgelegt. Die Korrosionsbeständigkeit beträgt mehr als 20 Jahre. 3. Die Dicke der aufgesprühten Kunststoffbeschichtung auf der Oberfläche des Lichtmastes beträgt ≥ 100 µm, die Haftung entspricht der Norm GB9286-880, die Oberfläche ist glatt (Härte ≥ 2H). Es wird witterungsbeständiges Material verwendet, das als Beschichtungsmaterial aus Polyester-Kunststoffpulver besteht.
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