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Einführung in die technischen Bedingungen von Solarstraßenleuchte Lichttechnik 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Dieses technische Ausschreibungsdokument gilt für die Ausschreibung der Flutlichttechnik dieses Projekts. 1.2 Leistungsumfang: Die Lichtplanung umfasst den Südturm, den Nordturm und die Geschäftsgebäude des Guangzhou Henderson Centers sowie die Beleuchtung des Vordachs im zweiten Obergeschoss und des ersten Obergeschosses des Podiums. 1.3 Der Leistungsumfang umfasst die Beleuchtungsanlage, die elektrischen Betriebsmittel der Stromversorgung sowie deren Installation und Inbetriebnahme. Die elektrischen Betriebsmittel umfassen: Leuchten, Halterungen, Kabelkanäle, Freileitungsrohre, Kabel, Kabelverlegung, Lichtschalterkästen, Lichtsteuerkästen, Blitzschutz- und Erdungseinrichtungen. 1.4 Aufteilung der Bauarbeiten: ① Der Generalunternehmer für starke Elektrizität ist für die Kabelkanäle und -rohre zwischen dem Flutlichtverteilerkasten und dem Transformator verantwortlich. Die nachfolgende Installation, vom Flutlichtverteilerkasten direkt zu den einzelnen Leuchtenleitungen, obliegt den Fachbetrieben. ② Der Generalunternehmer für Starkstrom ist für die Stromversorgung des Hauptschalters der Flutlichtanlage verantwortlich, die anschließende Installation obliegt dem Fachbetrieb. ③ Sämtliche Verteilerkästen und Kabel für die Beleuchtung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Fachbetriebs. ④ Der Unterauftragnehmer für Schwachstrom ist für die Leitungen und Kabelkanäle vom Schwachstromraum zum Hauptsteuergerät der Flutlichtanlage und vom Hauptsteuergerät zum Untersteuergerät verantwortlich. Die anschließende Installation des Untersteuergeräts obliegt dem Fachbetrieb. 2. Allgemeine Anforderungen 2.1 Die für die Beleuchtungs- und Stromversorgungsanlage ausgewählten Geräte müssen hinsichtlich Konstruktion, Fertigung und Prüfung den folgenden Normen entsprechen: 2.2 GB-Norm – Norm der Volksrepublik China 2.3 IEC-Norm – Norm der Internationalen Elektrotechnischen Kommission 2.4 CIE-Norm – Norm der Internationalen Beleuchtungskommission 2.5 ISO-Norm – Norm der Internationalen Normungsorganisation 2.6 EIA-Norm – Norm des Verbandes der Elektronikindustrie 2.7 Bei der Angebotserstellung hat der Bieter detaillierte Konstruktionszeichnungen vorzulegen und die verwendeten Normen für Konstruktion, Fertigung und Prüfung der angebotenen Geräte zu erläutern. Entsprechend Gewicht, Montageart und Tragfähigkeit der Fassadenkonstruktion der Beleuchtungsanlage sind die Berechnungen zur Bausicherheit und der Prüfbericht für die Fassadenbeleuchtung von Hochhäusern, ausgestellt von einer staatlich anerkannten Prüfstelle mit entsprechender Qualifikation, vorzulegen. 2.8 Bei Lieferung der Geräte sind das Produktgarantieschreiben, der Produktprüfbericht und der Inspektionsbericht des Geräteherstellers vorzulegen. 4. Die Lebensdauer der LED-Lichtquelle beträgt mindestens 30.000 Stunden, die Garantiezeit für LED-Lampen mindestens 3 Jahre. 5. Die Farbwiedergabe der verkapselten Hochleistungs-LED-Weißlichtquellen beträgt mindestens 75, der R9-Wert ≥ 0. Die Farbwiedergabe der verkapselten Niedrigleistungs-LED-Weißlichtquellen beträgt mindestens 70, der R9-Wert ≥ 0. 6. Erfahrungsgemäß lassen sich bei Produkten mit 7 SDCM Farbabweichungen leicht erkennen, um die Lichtqualität zu verbessern. Die Anforderungen an die LEDs in diesem Projekt sollten 5 SDCM nicht überschreiten. 3.3.2 Lampenanforderungen 1. Lampen ab 30 W gelten als Hochleistungs-LED-Lampen. 2. LED-Lampen mit wechselnden Anforderungen benötigen eine integrierte automatische dynamische Stromregelung. 3. Nach zweistündiger Volllast darf die Temperaturerhöhung aller LED-Lampen 30 °C nicht überschreiten. Die Gehäusetemperatur der Lampen wird nach der Installation vor Ort gemessen. Zwei Stunden nach vollständiger Belastung der Chip-Pins darf der Temperaturanstieg 60 °C nicht überschreiten. 4. Der Durchmesser der Zuleitung aller LED-Lampen beträgt mindestens 2,5 mm², und die Farben der Phasen- und Neutralleiter müssen deutlich unterscheidbar sein. Zwischen Controller und Gerät wird ein Super-5-Netzwerkkabel verwendet, zwischen Controller und Gerät eine DMX-4-adrige verdrillte Zweidrahtleitung. 5. Die Farbe des Lampengehäuses wird vom Architekten/Designer festgelegt. 6. Spezielle Schutzkomponenten gegen Blitzeinschläge und statische Entladung sind vorhanden. Die Geräteleistung entspricht den Prüfnormen GB/T17626.5-2008. 7. Lichtstromerhaltung: Unter Betriebsbedingungen vor Ort muss die Lichtstromerhaltung der Lampe nach 2000 Stunden mindestens 80 % betragen. Überprüfen Sie die Beleuchtungsstärke der Lampen nach der Installation vor Ort und erneut nach zwei Jahren. Vergleichen Sie die beiden Werte. 8. Hersteller sollten über 10 Jahre Erfahrung mit Ru0026D sowie der Produktion von LEDs und Steuerungssystemen verfügen. 9. Das Aluminium der Lampen und Leuchten muss der Güteklasse 6063 oder einem gleichwertigen bzw. besseren Material entsprechen (6063 ist eine wärmebehandelbare, hochfeste Legierung mittlerer Festigkeit aus der AL-Mg-Si-Reihe; Magnesium und Silizium sind die Hauptlegierungselemente). 10. Die Auslassanschlüsse der Lampen und Leuchten müssen wasserdichte Metallsteckverbinder nach nationalem Standard für hohe und niedrige Ströme oder Kupplungen in Industriequalität oder gleichwertige bzw. bessere Standards aufweisen. 11. Es wird empfohlen, für den Leuchtstoffröhrenchip Produkte von Philips, Cree, Osram oder gleichwertige bzw. bessere Produkte zu verwenden. 12. Der Lampenkörper muss aus einem alterungsbeständigen Silikonkautschukring oder einem gleichwertigen bzw. besseren Material bestehen. 13. Das Füllmaterial muss aus Silikonkleber oder einem gleichwertigen bzw. besseren Material als dem oben genannten Standard bestehen. 14. Die Wandfluter im Podium erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Leuchtenhersteller und dem Fassadenbauunternehmen, um die Installationsdetails der Beleuchtung und der Fassade abzustimmen. 3.3.3 Anforderungen an die Stromversorgung 1. Konfigurieren Sie die Stromversorgung (integriert oder extern) entsprechend den spezifischen Beleuchtungsanforderungen. Die Stromversorgung muss dem Standard der Leuchte entsprechen und darf nicht beliebig ausgetauscht werden. 2. Der Leistungsfaktor von Stromversorgungen mit 30 W und weniger beträgt mindestens 0,8, der Leistungsfaktor von Stromversorgungen mit mehr als 30 W mindestens 0,9.
Solar-LED-Flutlichtstrahler werden bei der Herstellung fast aller Produkte benötigt und Solarlampen gehören zu den am häufigsten verwendeten Maschinen.
Guangzhou Litel Technology Co.,Ltd. hat sich zum Ziel gesetzt, Verbrauchern und Kunden die besten, qualitativ hochwertigsten Produkte anzubieten und branchenführend im Bereich der Solarleuchten und Solar-LED-Flutlichtanbieter zu sein.
Guangzhou Litel Technology Co., Ltd. ist ein führender Anbieter von Solar-LED-Flutlichtstrahlern. Durch ihren Fokus auf operative Exzellenz und die Beherrschung verteilter Produktionsanlagen hat sich das Unternehmen zum dominanten Akteur in diesem Bereich entwickelt.
Guangzhou Litel Technology Co., Ltd. betrachtet Solarlampen eher als evolutionär denn revolutionär. Marktplätze für „Social Commerce“ gab es schon immer in irgendeiner Form.
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