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Das Fördermodell für netzgekoppelte Hausstromanlagen auf dem chinesischen Markt: Nachdem China 2013 die Subventionspolitik für netzgekoppelte Hausstromanlagen eingeführt hatte, schufen auch die lokalen Regierungen entsprechende Anreize. Dies veranlasste immer mehr Photovoltaikunternehmen, verstärkt in die Entwicklung und Förderung solcher Anlagen zu investieren. Aktuell sind folgende Vorgehensweisen am Markt üblich: 1. Der Hausbesitzer erkennt die Vorteile einer netzgekoppelten Dachanlage und deren zukünftiges Potenzial. Er kauft die Anlage selbst beim Anbieter und beauftragt ein Installationsunternehmen mit der Installation. Er ist für die anschließende Wartung verantwortlich und profitiert direkt von den wirtschaftlichen Vorteilen. Der erzeugte Strom wird vorrangig für den Eigenverbrauch verwendet, Überschüsse werden ins Netz eingespeist. 2. Anbieter von netzgekoppelten Hausstromanlagen suchen nach geeigneten Dachflächen und schließen einen Vertrag mit dem Hausbesitzer ab. Der Anbieter stellt die Ausrüstung bereit, installiert die Anlage und übernimmt die anschließende Wartung. Der Hausbesitzer stellt das Dach gegen eine Gebühr zur Verfügung (Dachmiete). Die Stromerzeugungserlöse können anteilig mit dem Systemanbieter geteilt werden. Der erzeugte Strom wird direkt ins Netz eingespeist und verkauft. 3. Anbieter von netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen für Privathaushalte bieten Hausbesitzern mit geeigneten Systemen finanzielle Unterstützung (z. B. durch Ratenzahlung). Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung liefert und installiert der Systemanbieter die Anlage. Der Hausbesitzer ist berechtigt, die Anlage zu nutzen und die wirtschaftlichen Vorteile der Stromerzeugung zu genießen. Er muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bei einer Bank) die Systemmiete fristgerecht bei dem vom Systemanbieter benannten Finanzinstitut melden. Nach Ablauf der Mietzeit kann der Hausbesitzer die Anlage übernehmen, die Miete verlängern oder den Vertrag kündigen. Die hohen anfänglichen Installationskosten und die lange Amortisationszeit schränken die Marktentwicklung ein. Daher ist die Innovation von Geschäftsmodellen ein wichtiger Faktor für die Förderung dieser Systeme. Analyse und Ertragsabrechnung eines Beispiels für eine Photovoltaikanlage im Wohnbereich: Gemäß der aktuellen Richtlinie subventioniert der Staat den selbst erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen im Wohnbereich mit 0,42 Yuan pro Kilowattstunde (kWh). Die Subvention ist auf 20 Jahre befristet. Geht man davon aus, dass die kommunale Subvention im Jahr 2018 0,2 Yuan pro kWh beträgt (die Förderdauer wird demnächst auf 5 Jahre begrenzt), kann die Gesamtsubvention für die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen im Wohnbereich 0,72 Yuan pro kWh erreichen. Erzeugt die Photovoltaikanlage einen Stromüberschuss, kauft der Energieversorger diesen ohne Auflagen ab und vergütet dem Eigentümer 0,45 Yuan pro Kilowattstunde.
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