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Konfigurationszusammensetzung und Sicherheitsanforderungen von Hochmastleuchten
Der Einsatz von Hochmastleuchten ist nicht sehr verbreitet. Die erforderliche Höhe für Hochmastleuchten liegt zwischen 15 und 30 Metern, in manchen Fällen sogar noch höher, beispielsweise in Fabriken, auf Plätzen oder in Häfen. Sie werden dort eingesetzt, wo eine große Fläche ausgeleuchtet werden muss. Obwohl ihre Verwendung nicht so weit verbreitet ist wie die anderer Straßenlaternen, gibt es dennoch viele Einsatzorte. Daher ist es wichtig, die Konfiguration und Zusammensetzung von Hochmastleuchten sowie deren Sicherheitsanforderungen zu kennen. Eine Hochmastleuchte besteht aus Mast, Lampenfassung, interner Elektrik und den übrigen Komponenten. Sie hat in der Regel eine zylindrische Form, wobei Form und Größe des Mastes variieren. Üblicherweise ist sie in drei Teile gegliedert, die sich von unten nach oben verjüngen. Hersteller integrieren bei der Produktion von Hochmastleuchten üblicherweise ein Hebesystem, über das das Personal die gesamte Leuchte steuern kann. Angesichts der hohen Anforderungen an die Konstruktion von Hochmastleuchten müssen auch die Sicherheitsanforderungen sehr hoch sein, und die Qualität muss strengstens gewährleistet sein. Werden die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen nicht erfüllt, ist die Gefahrenwahrscheinlichkeit sehr hoch, und im Falle eines Gefahreneintritts ist die Lage schwer zu kontrollieren. Aus Sicherheitsgründen muss die Konstruktion der Hochmastleuchten daher einer maximalen Windgeschwindigkeit von 60 Metern pro Sekunde standhalten. Das Hubsystem Ah-Wah ist für einen sehr langsamen Betrieb ausgelegt. Die Geschwindigkeit beträgt 3–5 Meter pro Minute.
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